Allgemeine Informationen
Von gewerblichen Pyrotechnikern wird schon alleine vom Gesetzgeber diese Versicherung als Grundlage zur Genehmigung verlangt. Kurz gesagt schützt Sie die Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen Dritter.
Zusätzlich befaßt sich die Haftpflichtversicherung nicht nur mit Befriedigung der berechtigten Ansprüche, sondern auch mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch auf einen zukommt, für den einen jedoch kein Verschulden trifft. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.
Deckungssumme
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese sind in unserem detaillierten Angebot zu finden.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.
Prämie
Die Police kostet 10,0 o/oo aus dem Bruttojahresumsatz, mindestens € 750,– netto jährlich zzgl. 19% Versicherungssteuer. Die Prämie für nebenberufliche Pyrotechniker reduziert sich auf € 275,– netto jährlich.
Privathaftpflichtversicherung
Diese ist bereits mit einer Deckungssumme von € 5 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden beitragsfrei enthalten (inkl. Ehefrau und Kinder in häuslicher Gemeinschaft lebend).
Bedingungen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Sofern die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird, ist dies natürlich kostengünstiger. Das entsprechende Feld zum ankreuzen findet ihr im Auftrag.
Versichert gilt der Umgang und die Verwendung mit bzw. von pyrotechnischen Gegen-ständen der Klassen I bis IV gem. Sprengstoffverordnung, von pyrotechnischen Gegenständen für technische Zwecke der Unterklassen T1 und T2 und pyrotechnische Munition der Klasse der Klasse PM I und PM II gemäß der vorgenannten Verordnung, sowie der Umgang und die Verwendung von pyrotechnischen Sätzen (Schwarzpulver, NC-Pulver) und Anzünd- und Zündmittel im Zusammenhang mit den mitversicherten pyrotechnischen Gegenständen und mitversicherter pyrotechnischer Munition. Nicht mitversichert sind Sprengungen außerhalb von Feuerwerken.
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Mitversichert gelten Haftpflichtschäden durch die Lagerung und den Transport pyrotechnischer Gegenstände, nicht aber die Gegenstände selbst. Voraussetzung ist, dass dies im behördlich genehmigten Umfang erfolgt (Auflagen beachten!). Außerdem darf der Lagerort keine genehmigungspflichtige Lageranlage sein, hierfür ist eine individuelle Anfrage erforderlich.
Die Versicherung befasst sich mit der Befriedigung berechtigter Ansprüche, sowie mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sprich, der Versicherer hilft, sofern ein ungerechtfertigter Anspruch kommt, für den kein Verschulden vorliegt. Der Versicherer führt sogar den Rechtsstreit und trägt die Kosten. Das heißt, daß bei einer Abwehr unberechtigter Ansprüche die Versicherung sich nicht vor der Zahlung drückt, sondern, daß die Versicherung für den Versicherungsnehmer klarstellt, daß keine rechtliche Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.Voraussetzung ist, daß es sich um einen versicherten Tatbestand handelt.
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.
Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst „organisieren“ (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Wenn sie abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben) einen Haftpflichtschaden verursachen, besteht über Ihre Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in den von uns angebotenen Jahresvertrag eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Somit sind Sie privat „weltweit“ versichert, 24 Stunden rund um die Uhr. Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie diese entweder unter Vorlage unserer Police bei Ihrem derzeitigen Versicherer kündigen oder in unserem Vertrag ausschließen lassen. Die Prämie ändert sich hierdurch nicht, da die Privathaftpflicht beitragsfrei mit eingeschlossen ist.
Wir heben Ihren Vertrag gerne vorzeitig auf. Wir benötigen hierfür eine entsprechende Bestätigung, z.B. Kopie der Gewerbeabmeldung. Die Vertragsaufhebung erfolgt frühestens ab Eingang der entsprechenden Bestätigung bei uns.