Allgemeine Informationen
Deckungssumme
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Mitversichert sind
- Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
- Vorsorgeversicherung (Versicherungssummen des Vertrages / Versehensklausel)
- Be- und Entladeschäden
- Haus- und Grundstückshaftpflicht auch aus der Vermietung an Betriebsfremde
- Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben (nicht als Bauträger, Generalüber-/-unternehmer)
Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese findet ihr im detaillierten Angebot.
Geltungsbereich
weltweit ohne USA/Kanada
Prämie
Eine solche Police kostet 0,2 ‰ aus dem Umsatz, mindestens jedoch € 175,– netto jährlich zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Bedingungen
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.
Wenn sie abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben) einen Haftpflichtschaden verursachen, besteht über Ihre Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in den von uns angebotenen Jahresvertrag eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Somit sind Sie privat „weltweit“ versichert, 24 Stunden rund um die Uhr. Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie diese entweder unter Vorlage unserer Police bei Ihrem derzeitigen Versicherer kündigen oder in unserem Vertrag ausschließen lassen. Die Prämie ändert sich hierdurch nicht, da die Privathaftpflicht beitragsfrei mit eingeschlossen ist.