Allgemeine Informationen
Advent, Advent ein Lichtlein brennt …
So lange sich Perchten freudig durch die Straßen treiben oder die Nikolausfeier ruhig abläuft ist alles gut. Was aber passiert, wenn durch ein von Ihnen schlecht verlegtes Kabel das Rathaus oder die tausend Jahre alte Stadtkirche abbrennt? Oder der schön geschmückte Weihnachtsbaum in die Besuchermenge stürzt? Für den Veranstalter kann das leicht den Ruin bedeuten. Dafür gibt es aber natürlich eine Lösung – unsere Veranstalterhaftpflicht!
Deckungssumme
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Mitversichert sind
- Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage (jederzeit verlängerbar, bitte geben Sie uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt)
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hallen- /Geländeeigentümers (sogenannte Freistellung des Vermieters)
- Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig), fremde Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (von Zulassungspflicht befreit) im Rahmen der „Non Ownership Klausel“ (Sublimit € 100.000,–, Selbstbeteiligung € 1.000,–)
- Versicherungsschutz für Open-Airs
Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese findet ihm detaillierten Angebot.
Prämie
Diese hängt ab von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl. Die Mindestprämie liegt bei € 150,– netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Kurzbeschreibung der über diesen Tarif versicherbaren Veranstaltungen
Nikolausveranstaltungen, Nikolausläufe und Perchtenumzüge