Allgemeine Informationen
Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden wie z.B.
- das „Fallenlassen“ der Filmkamera des Kameramannes
- die Beschädigung eines Cases beim Beladen eines Fahrzeuges
- der Verlust des Schlüssels der Drehlocation
Versichert gelten im Rahmen des Versicherungsvertrages die Mitarbeiter der Produktionsfirma. Auf Anfrage können auch „Action-Filme“, Filme an Orten mit vielen unbeteiligten Personen (z.B: Fußgängerzone etc.) sowie Filme mit gefahrerhöhenden Umständen (z.B. Stunts, Pyrotechnik, Tiere, Wasser-/Luftaufnahmen, Kinder etc.) versichert werden.
Die meisten der Auftraggeber verlangen mittlerweile den Abschluß einer solchen Versicherung, bevor eine Zusammenarbeit überhaupt erst zu Stande kommt.
Deckungssumme
VS = Versicherungssumme
SB = Selbstbeteiligung
Geltungsbereich
Versicherungsschutz gilt weltweit ohne USA/Kanada.
Prämie
Die Prämie berechnet sich nach dem Jahresbudget (Umsatz). Bei einem Jahresbudget bis zu € 500.000,– liegt der Jahresbeitrag bei € 450,– zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Gerne ermitteln wir gemeinsam den bestmöglichen Versicherungsschutz und eine attraktive Prämie.
Bedingungen
Benötigen Sie Hilfe?
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Vereinfacht ausgedrückt ist sie die Verpflichtung zum Schadenersatz. Definiert ist die Haftung des Einzelnen, sei es als Privatperson oder als Unternehmen, in verschiedenen Gesetzen; so zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz, im Handelsgesetzbuch oder im Wasserhaushaltsgesetz. Verstößt jemand gegen eine entsprechende Bestimmung in diesen Gesetzen und fügt hierbei einem Anderen einen Schaden zu, so ist er verpflichtet, dem Anderen diesen Schaden zu ersetzen.
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Versicherungsunternehmen erklären sich dazu bereit, die gesetzliche Haftpflicht des Einzelnen gegen ein Entgelt, die Versicherungsprämie, zu übernehmen, wenn der Einzelne dieses Haftungsrisiko nicht alleine tragen möchte oder kann.
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.
Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen sind bei uns mit eingeschlossen.
Wenn sie abends im Hotel oder in Ihrer Freizeit (die soll es ja auch noch so ab und an geben) einen Haftpflichtschaden verursachen, besteht über Ihre Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, nomen est omen, keine Deckung. Deshalb haben wir in den von uns angebotenen Jahresvertrag eine Privathaftpflicht mit eingebaut. Somit sind Sie privat „weltweit“ versichert, 24 Stunden rund um die Uhr. Sollten Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung haben, können Sie diese entweder unter Vorlage unserer Police bei Ihrem derzeitigen Versicherer kündigen oder in unserem Vertrag ausschließen lassen. Die Prämie ändert sich hierdurch nicht, da die Privathaftpflicht beitragsfrei mit eingeschlossen ist.