Allgemeine Informationen
Rechtschutz ist wichtiger denn je. Heutzutage sind besonders Gewerbetreibende und Selbständige einer Flut von Gesetzen und Verordnungen, Geboten und Verboten ausgesetzt. So kommt es nicht selten zu Missverständnissen und Verstößen. Rechtliche Auseinandersetzungen sind die Folge.
Rechtsstreitigkeiten betreffen direkt oder indirekt immer Vermögen und Geld. Für Anwälte, Gerichte und Sachverständige zahlen Sie bei hohen Streitwerten enorme Beträge. Gerade Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich erfordern meist Sachverständigen-Gutachten und gehen fast immer durch mehrere Instanzen. Häufig ist das Recht aber auf der Seite des Stärkeren. Wobei natürlich die finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist, sein Recht durchzusetzen.
Mit dem Abschluß einer Rechtschutzversicherung ist man in einer starken Position, denn diese übernimmt das Kostenrisiko im Rahmen der versicherten Leistungen. So sorgt sie für Chancengleichheit auch mit finanziell starken Gegnern. Damit kann man beruhigt den Anwalt des Vertrauens beauftragen, um sein gutes Recht zu erlangen und zu bewahren.
Welche Bereiche können versichert werden?
Privatbereich, Berufsbereich, Verkehrsbereich, Immobilienbereich, Spezial-Straf-Rechtsschutz, Anstellungsvertragsrechtsschutz, Vermögensschadenrechtsschutz.
Das besondere Plus: Über unseren Rahmenvertrag können auch gerichtliche Auseinandersetzungen betreffend der Honorarverträge und Verträge im Zusammenhang mit der vorhandenen oder anzuschaffenden und der zu verkaufenden oder zu vermietenden Licht- und Tontechnik bzw. Ausrüstung versichert werden.
Nicht versicherbare Risiken
Selbstverständlich können nicht alle denkbaren Fälle in der Rechtschutzversicherung versichert werden. So zählen u.a. die Warnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum oder aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht zu den nicht versicherbaren Risiken. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe finden Sie in unserem Angebot.
Prämie
Ausschlaggebend für die Berechnung der Versicherungsprämie ist die Anzahl der im Unternehmen tätigen Personen sowie eine Selbstbeteiligung, die im Schadensfall greift.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bei vollständig ausgefülltem Antrag bestätigen wir Ihnen umgehend die vorläufige Deckung, d.h. es besteht sofortiger Versicherungsschutz bereits ab Antragseingang bei uns im Haus (Datum und Uhrzeit auf Fax oder Email) oder zum von Ihnen eingetragenem Beginn (kein rückwirkender Versicherungsschutz möglich). Voraussetzung ist natürlich unverzügliche Prämienzahlung nach Rechnungserhalt. Die Police nebst der Rechnung erhalten Sie innerhalb weniger Tage. Beim Online Abschluß bekommen Sie diese direkt beim Abschluß.
Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor der Hauptfälligkeit schriftlich gekündigt wird.