Allgemeine Informationen
Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden.
Die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig, z.B.
- Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel
- unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik
- Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm
- Salmonellenvergiftung eines Besuchers durch die Ausgabe von Speisen
Auch die meisten Hallen- bzw. Geländevermieter verlangen mittlerweile den Abschluß einer solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird.
Deckungssumme
Highlights
- Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage mitversichert (jederzeit verlängerbar, bitte gebt uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt)
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hallen- /Geländeeigentümers (sogenannte Freistellung des Vermieters)
- Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig), fremde Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (von Zulassungspflicht befreit)
- Versicherungsschutz für Open-Airs
Selbstverständlich haben wir noch viele weitere Einschlüsse, diese findet ihr im detaillierten Angebot.
Prämie
Diese hängt ab von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl und der gewählten Deckungssumme. Die Mindestprämie liegt bei € 79,– netto zzgl. 19% Versicherungssteuer.
Deckungssummen
Bei der Definition der richtigen Deckungssumme für die Veranstaltung hilft Euch sum-i. Einfach Besucheranzahl eingeben und die Art der Veranstaltung auswählen… Das unabhängige Berechnungs-Tool für Veranstalter, Behörden, Sicherheitsberater, Eventagenturen etc.
Bedingungen
Benötigen Sie Hilfe?
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ja, man kann durchaus für etwas haften aber dafür keine Deckung bekommen, z.B. bei Vorsatz. Selbstverständlich muss hier der Schaden trotzdem bezahlt werden, aber kein Versicherer gewährt Deckung. Glücklicherweise besteht jedoch meist eine Deckung für die Haftung.
Sie geben das Datum Ihrer Veranstaltung an. Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage sind automatisch mitversichert (jederzeit verlängerbar, bitte geben Sie uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt).
Die Besucherzahl ist die zu erwartende Anzahl aller Besucher über den kompletten Veranstaltungszeitraum (bzw. über das komplette Versicherungsjahr bei einem Jahresvertrag). z.B. Sie haben an einem Wochenende 2 Konzerte über 2 Tage und täglich wird mit 2.000 Besuchern gerechnet, d.h. Sie haben eine Gesamtbesucherzahl von 4.000 Besuchern. Bei einem Festival nehmen Sie einfach die verkauften Tickets.
Per Post, Fax oder Mail. Ebenso ist bei vielen Versicherungen der Online Abschluß über unsere Homepage möglich.
Wenn die beim Abschluß angegebene Besucherzahl doch nicht stimmen sollte, benötigen wir einfach nach der Veranstaltung die tatsächliche Zahl und wir nehmen eine Nacherhebung bzw. Rückerstattung auf Grundlage der korrekten Zahl vor.
Schäden durch Besucher sind normalerweise nicht mitversichert. Laut BGB muß jeder für den von ihm verschuldeten Schaden selbst haften. Das ist übrigens in jeder Haftpflichtversicherung so.
Diese Schäden sind nicht versichert. Sollten Sie für Ihren Auftrag Technik oder Ausrüstung selbst „organisieren“ (auf eigenen Namen), können Sie diese über eine Elektronik- oder Ausrüstungsversicherung versichern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.